In der Schweiz unterliegen ausländische Käufer strengen Vorschriften hinsichtlich des Immobilienkaufs, um den Markt für Inländer flexibel zu halten.
Das sogenannte 'Lex Koller' Gesetz beschränkt den Kauf von Zweitwohnungen durch Ausländer, mit speziellen Ausnahmen für Ferienwohnungen in touristischen Gebieten.
EU-Bürger mit Aufenthaltsrecht haben es oft einfacher, Immobilien als Erstwohnsitz zu erwerben, ohne spezielle Genehmigungen einholen zu müssen. Hierbei spielt der Nachweis der Wohnfunktion eine zentrale Rolle.
Für alle Interessenten wird generell empfohlen, eine gründliche rechtliche Überprüfung und Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt werden.
Die Expertise lokaler Berater ist unverzichtbar für den reibungslosen Ablauf und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen in Ihrem Investitionsvorhaben.